Lagebericht

Aus dem Verwaltungsrat

Am 1. Januar 2022 trat die neue Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank in Kraft. Der Übergang in die neue Ära stand im Zentrum der Sitzungen des Verwaltungsrats.

Am 1. Januar 2022 startete eine neue Ära: Mit der neuen Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank (IdTVD-Verordnung) und den Vereinbarungen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ging die Verantwortung für die Tierverkehrsdatenbank (TVD) vom Bund an die Identitas AG über. Um optimal in diese neue Ära zu starten, legte der Verwaltungsrat (VR) in seinen sechs Sitzungen im Jahr 2021 den Fokus auf den Übergang zu den neuen rechtlichen Vorgaben. Er äusserte sich zur Vernehmlassung der entsprechenden Verordnung und setzte sich mit den Leistungsvereinbarungen auseinander.

Neue Rechtsgrundlage hat finanzielle Folgen

Parallel dazu befasste sich der VR intensiv mit den finanziellen Folgen der neuen Rechtssituation. Auf der Basis einer Mittelfristplanung zeigte er auf, dass aufgrund der neuen Vorgaben das künftig benötigte Eigenkapital deutlich höher sein muss, als per Ende 2021 für den Bundesauftrag ausgewiesen wurde. Diverse neue Vorgaben zwingen die Identitas AG zu erhöhtem Eigenkapitalbedarf. So erwartet der Bund, dass die Identitas AG den Betrieb im Fall einer Krise für mindestens zwei Monate ohne jegliche Einnahmen finanzieren kann. Dazu ist in Zukunft ein Fonds von 1.2 Millionen Schweizer Franken nötig. Weiter muss die Identitas AG künftig die IT-Systeme aus eigenen Mitteln erneuern. Gemäss den Erfahrungswerten und der Abschreibepraxis entsprechend den Rechnungslegungsstandards dazu ist ein jährlicher Bedarf von einer Million Schweizer Franken erforderlich. Zusätzlich resultiert im Startjahr 2022 ein Liquiditätsbedarf von über drei Millionen Schweizer Franken, da die erbrachten Leistungen gegenüber den Tierhalterinnen und -haltern nachschüssig zu verrechnen sind.

Eigenkapital durch Gewinne aufbauen

Weiter stellt sich die Steuerbehörde überraschenderweise aufgrund der neuen Rechtsgrundlagen auf den Standpunkt, dass künftig auf den Abgaben Mehrwertsteuern zu entrichten seien. Die Identitas AG darf gemäss Bundesvorgabe kein langfristiges Fremdkapital aufnehmen. Deshalb muss sie zwingend in den nächsten Jahren das nötige Eigenkapital durch entsprechende Gewinne aufbauen. Dies ist bei der anstehenden Anpassung der Gebühren und Abgaben zu berücksichtigen; mit der mehrmaligen Thematisierung der Mittelfristplanung sensibilisierte der VR die Behörden auf diese neuen Umstände. Er besprach quartalsweise die finanzielle Situation des laufenden Jahres. Wie der Jahresabschluss 2021 zeigt, schloss die Identitas AG im Grundsatz gemäss dem Budget ab.

Unternehmensstrategie nachgeführt – laufende Organisationsoptimierung

Im Hinblick auf die neue Ausgangslage verabschiedete der VR zum einen eine nachgeführte Unternehmensstrategie. Diese nimmt auf die im Vorjahr erarbeitete Beteiligungsstrategie der Minderheitsaktionäre Rücksicht. Zum anderen entschied er – mitunter auch aufgrund der Rückmeldungen aus der Kunden- und der Mitarbeitendenumfrage – eine Optimierung der Organisation, um eine intensivere und spezifischere Betreuung der Kundschaft zu ermöglichen. Entsprechend dieser Neuausrichtung besetzte die Identitas AG auch die Vakanz in der Geschäftsleitung (GL). Der VR erachtet die Organisationsoptimierung hinsichtlich der doch sehr grossen unterschiedlichen Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden als notwendigen Schritt. Weiter musste die Identitas AG die Human Resources-Politik nachführen, um sich auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig positionieren zu können.

Einhaltung der CG-Vorgaben sichergestellt

Der VR informierte sich zudem über die Umsetzung der künftigen Vergabe von Aufträgen oder den Kauf von Gütern nach dem öffentlichen Beschaffungsrecht. Zweimal befasste er sich mit dem Risikomanagement und liess sich über die Grundsätze der Cybersecurity informieren. Nebst den übrigen ordentlichen Geschäften legte er auch Wert auf die Einhaltung der Corporate Governance (CG)-Regeln des Bundes. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, thematisierte und diskutierte er auf der Basis der öffentlich zugänglichen Selbstdeklaration die Unabhängigkeit seiner Mitglieder und die der GL. 2021 war diese gewährleistet.
Dem VR war ein virtuelles Aktionärstreffen vor der Generalversammlung vom 25. Mai 2021 wichtig, da diese online durchgeführt werden musste. Auch in Zeiten von Corona ist ein informeller Austausch von grosser Bedeutung.